Allgemeine Geschäftsbedingungen
V1.0 Stand 21.02.2021
Allgemeines
Old World Garage Mera ist ein unabhängiges und neutrales Büro für Bewertungen von Old- und Youngtimer Fahrzeugen. Old World Garage Mera erbringt seine Dienstleistungen mit aller Sorgfalt im Rahmen der ihr gegebenen Kompetenzen und Möglichkeiten.
Offerte
Der Leistungsumfang und die Preise gehen aus dem Leistungsbeschrieb in der Offerte oder dem Leistungsvertrag hervor. Die offerierten Leistungen basieren auf den zur Zeit der Offerten-Erstellung verfügbaren Offerten-Unterlagen.
Vertrag
Eine Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers bildet zusammen mit der AGB einen Dienstleistungsvertrag. Ein Vertrag kommt nach schriftlicher Bestellung vom Kunden mit anschliessender Bestätigung von Old World Garage Mera zustande.
Preise und Vergütung
Sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde, werden alle Leistungen nach Aufwand erbracht und in Rechnung gestellt. Eine allfällige Reisezeit wird jeweils ab 4713 Matzendorf verrechnet. Alle angefallenen Kosten für Arbeitsstunden, Messgeräte, Material und Fahrkosten werden detailliert ausgewiesen und richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste von Old World Garage Mera oder dem mit dem Kunden Vereinbarten.
Abrechnung (Teilabrechnungen)
Die Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt unabhängig vom Stand der Arbeiten jeweils am Ende des Monates. Old World Garage Mera ist dazu berechtig, entsprechend dem Stand der Arbeiten Teilrechnungen zu erstellen.
Vergütung
Die Vergütung ist durch den Kunden ohne Abzug von Skonto innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu bezahlen.
Externe
Die Auswahl von entsprechend qualifizierten externen Mitarbeitern für die Leistungserbringung gegenüber unseren Auftraggebern liegt bei Old World Garage Mera.
Berichte
Untersuchungsberichte und Expertisen werden in deutscher oder englischer Sprache erstellt. Die Original Untersuchungsberichte bleiben Eigentum von Old World Garage Mera während 10 Jahren.
Werkzeuge und Messgeräte
Alle Werkzeuge und Messgeräte, die von Old World Garage Mera zur Erfüllung des Auftrages beschaffen wurden, verbleiben im Eigentum von Old World Garage Mera, auch wenn der Kunde deren Kosten ganz oder teilweise bezahlt hat.
Termine
Old World Garage Mera garantiert das Einhalten der Termine nur, sofern dies im Einzelfall explizit und schriftlich vereinbart worden ist. Wurden Fixtermine vereinbart, hat Old World Garage Mera Anspruch auf Frist-Erstreckung der Termine.
Haftungsbeschränkung
Old World Garage Mera haftet nur bei rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit. Jegliche darüberhinausgehende Haftung von Old World Garage Mera für mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Schäden sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen. Für Hilfspersonen haftet Old World Garage Mera nicht.